Dr. med. dent. M.Sc. Strößner + Team Termin

Transparenz · Kosten

Warum eine Zahnarztrechnung so aussieht, wie sie aussieht

Auf jeder Privatrechnung stehen drei Zahlen: eine Ziffer, ein Faktor, ein Betrag. Diese Seite erklärt, woher sie kommen — und warum eine Verordnung aus dem Jahr 1988 heute noch darüber bestimmt, was Ihre Behandlung kostet.

In fünf Sätzen

  • Die GOZ ist eine Bundesverordnung. Sie gilt seit dem 1. Januar 1988, überarbeitet wurde sie zuletzt zum 1. Januar 2012.
  • Jede Leistung hat eine feste Punktzahl. Der Punktwert von 5,62421 Cent steht seit 1988 unverändert in der Verordnung.
  • Der Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 bildet ab, wie schwierig und aufwendig eine Behandlung im Einzelfall war.
  • Die Verbraucherpreise sind seit 1988 auf mehr als das Doppelte gestiegen. Der Punktwert nicht.
  • Deshalb wird bei sehr aufwendigen Behandlungen ein höherer Faktor vorher schriftlich vereinbart — freiwillig, nachvollziehbar und nie bei Schmerzen oder im Notfall.

Was die GOZ ist — und was sie nicht ist

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist keine Preisliste einer Praxis, sondern eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie legt für jede zahnärztliche Leistung fest, wie sie beschrieben ist, wie viele Punkte sie zählt und in welchem Rahmen abgerechnet werden darf. Eine Praxis kann sich diese Zahlen nicht aussuchen — sie muss sie anwenden.

In Kraft ist die GOZ seit dem 1. Januar 1988. Damals kostete ein Liter Benzin etwa eine Mark, und ein Punkt war 11 Pfennig wert. Zum 1. Januar 2012 wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet: neue Techniken kamen hinzu, veraltete fielen weg. Der Punktwert blieb unangetastet — er wurde bei der Euro-Umstellung nur umgerechnet und liegt seither bei 5,62421 Cent.

Wie eine Gebühr entsteht

Die Rechnung ist eine simple Multiplikation aus drei Größen:

Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor = Gebühr

Ein Beispiel an einer Leistung, die bei fast jeder Krone oder jedem Inlay anfällt — der adhäsiven Befestigung, GOZ-Nummer 2197. Sie ist mit 130 Punkten bewertet:

Rechenbeispiel für die adhäsive Befestigung nach GOZ 2197
RechenschrittErgebnis
Punktzahl der Leistung130 Punkte
Punktwert laut Verordnung5,62421 Cent
Einfacher Satz (130 × 5,62421 Cent)7,31 €
2,3-facher Satz — Regelfall16,82 €
3,5-facher Satz — Höchstsatz der Verordnung25,59 €
4,86-facher Satz — Kaufkraft des 2,3-fachen von 198835,53 €

Die ersten beiden Größen sind fest. Beweglich ist nur der Faktor — und genau um ihn geht es im Rest dieser Seite.

Der Punktwert: eine Zahl von 1988

Der Punktwert ist der eigentliche wunde Punkt. Er wurde seit Inkrafttreten der Verordnung kein einziges Mal angehoben. Zum Vergleich: Löhne, Mieten, Energie, Material und Laborkosten sind seither erheblich gestiegen.

Preise und Punktwert seit 1988 Die Verbraucherpreise sind von 1988 bis 2025 auf rund 211 Prozent gestiegen. Der Punktwert der GOZ liegt unverändert bei 100 Prozent. 100 %150 %200 % Verbraucherpreise +111 % GOZ-Punktwert: unverändert 1988200020122025
Seit dem 1. Januar 1988 ist der Punktwert der GOZ nicht ein einziges Mal angehoben worden. Die Lebenshaltungskosten sind im selben Zeitraum auf mehr als das Doppelte gestiegen. Quellen: § 5 Abs. 1 GOZ; Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex, lange Reihen.

Konkret: Was 1988 einen Euro kostete, kostet heute rund 2,11 Euro. Anders gesagt — der Punktwert hat heute noch etwa 47 Prozent der Kaufkraft, die er bei seiner Einführung hatte. Auch die Überarbeitung von 2012 änderte daran nichts: Das Bundesgesundheitsministerium bezifferte den Zuwachs an Honorarvolumen damals auf etwa sechs Prozent — nach 23 Jahren ohne jede Anpassung.

Woher die Faktoren kommen

Der Verordnungsgeber wusste, dass sich zahnärztliche Arbeit nicht in einen Einheitspreis pressen lässt. Eine Wurzelbehandlung an einem geraden Frontzahn ist etwas anderes als dieselbe Behandlung an einem stark gekrümmten Molaren. Dafür gibt es den Steigerungsfaktor.

Der Gebührenrahmen der GOZ Von 1,0 bis 2,3 ohne besondere Begründung, von 2,3 bis 3,5 mit schriftlicher Begründung, über 3,5 nur mit vorher getroffener schriftlicher Vereinbarung. ohne Begründung mit schriftlicher Begründung nur mit Vereinbarung 1,0einfacher Satz2,3Regelfall3,5Höchstsatz der Verordnung darüber § 2 GOZ
§ 5 GOZ steckt den Rahmen ab, § 10 Abs. 3 verlangt die Begründung über dem 2,3-fachen Satz, § 2 regelt die Vereinbarung darüber hinaus.

Rechtlicher Rahmen: § 5 Abs. 1 und 2 GOZ (Gebührenrahmen und Bemessung), § 10 Abs. 3 GOZ (Begründungspflicht), § 2 Abs. 1 bis 3 GOZ (abweichende Vereinbarung, Form, Notfallschutz).

Warum heute über 3,5 hinaus vereinbart wird

Hier laufen die beiden Linien zusammen. Der Faktor ist keine Gewinnmarge — er ist der einzige Stellhebel, den die Verordnung überhaupt vorsieht. Und weil der Punktwert seit 1988 steht, muss dieser Hebel heute Aufgaben übernehmen, für die er nie gedacht war: nicht nur den Aufwand abzubilden, sondern auch achtunddreißig Jahre Geldentwertung.

Kaufkraft desselben Steigerungsfaktors Der 2,3-fache Satz hatte 1988 volle Kaufkraft. Heute hat derselbe Faktor nur noch rund 47 Prozent davon. Auch der Höchstsatz 3,5 bleibt darunter. Erst rund der 4,86-fache Satz erreicht wieder den Stand von 1988. 2,3-facher Satz, 1988so war er gemeint100 %2,3-facher Satz, heutenur noch 47 % davon47 %3,5-facher Satz, heuteselbst der Höchstsatz bleibt darunter72 %4,86-facher Satz, heutewieder auf dem Stand von 1988100 % Stand 1988 = 100 %
Gelesen wird das so: Der Faktor auf Ihrer Rechnung ist nicht gestiegen, weil die Behandlung teurer geworden wäre — sondern weil er den stehengebliebenen Punktwert mit ausgleichen muss. Rechnung: Verbraucherpreisindex (Deutschland, 2020 = 100): 2025 = 121,9 geteilt durch 1988 = 57,7 ergibt 2,11. Der Wert für 1988 ist über den Preisindex für die Lebenshaltung im früheren Bundesgebiet (1995 = 100) verkettet. Quelle: Statistisches Bundesamt.

Das ist der Kern: Der 2,3-fache Satz von 1988 entspricht in heutiger Kaufkraft rund dem 4,86-fachen Satz. Selbst der Höchstsatz der Verordnung — 3,5 — liegt real unter dem, was 1988 der 1,66-fache Satz wert war. Bei Behandlungen, die mit Operationsmikroskop, navigierter Implantation, digitaler Planung, langen Behandlungszeiten oder besonders hochwertigen Materialien arbeiten, ist der Rahmen der Verordnung damit schlicht ausgereizt.

Für genau diesen Fall sieht § 2 GOZ die Möglichkeit vor, einen höheren Faktor zu vereinbaren. Das ist kein Sonderweg, sondern der vom Verordnungsgeber vorgesehene.

Was ein hoher Faktor wirklich bedeutet

An dieser Stelle kommt fast immer dieselbe Frage: Wenn Sie den 7-fachen Satz berechnen — verdienen Sie dann siebenmal so viel wie an einem Kassenpatienten? Die Antwort überrascht die meisten. Nein. Meistens ist es umgekehrt.

Der Grund liegt in den beiden Katalogen. Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet nach dem Bema, wir rechnen privat nach der GOZ. Beide beschreiben dieselbe Arbeit — aber der GOZ-Grundwert ist so tief, dass er selbst mit dem Höchstsatz der Verordnung oft nicht an den Kassenbetrag heranreicht. Und der Kassenbetrag ist gesetzlich definiert als das, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist — also gerade nicht als Luxusmaßstab, sondern als Untergrenze (§ 12 Abs. 1 SGB V).

Eingehende Untersuchung: GOZ gegen Bema Für dieselbe Untersuchung sieht die GOZ einfach 5,62 Euro vor, beim 2,3-fachen Satz 12,94 Euro und selbst beim Höchstsatz 3,5 nur 19,68 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt 23,40 Euro. Erst der 4,16-fache Satz erreicht diesen Betrag. GOZ, einfacher Satz5,62 €GOZ, 2,3-facher Satz12,94 €GOZ, Höchstsatz 3,519,68 €Gesetzliche Kasse (Bema 01)23,40 € Niveau der Kasse
Dieselbe Untersuchung, zwei Kataloge. Um den Betrag zu erreichen, den die gesetzliche Krankenversicherung dafür zahlt, müsste die GOZ mit dem 4,16-fachen Satz berechnet werden. Das ist der Balance-Faktor.

Bei der Untersuchung ist der Abstand noch klein. Bei anderen Leistungen ist er dramatisch. Die folgende Tabelle stellt 41 einander entsprechende Leistungen aus beiden Katalogen nebeneinander — quer durch Prophylaxe, Füllungstherapie, Chirurgie, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

41Leistungen gegenübergestellt
41 von 41liegen über dem Höchstsatz 3,5
4,29Median aller Balance-Faktoren

Lesen Sie die Tabelle so: Links steht die GOZ-Leistung mit dem Betrag, den die Verordnung im Regelfall (2,3) und im Höchstfall (3,5) vorsieht. Rechts steht, was die gesetzliche Kasse für die entsprechende Leistung zahlt. Die letzte Spalte ist der Faktor, der nötig wäre, um diesen Betrag zu erreichen. In keiner einzigen dieser 41 Gegenüberstellungen genügt dafür der Höchstsatz der Verordnung.

Gegenüberstellung von GOZ-Beträgen und Bema-Beträgen für 41 einander entsprechende Leistungen
GOZLeistung GOZ2,3-fach GOZ3,5-fach Kassezahlt Faktornötig
4080Zahnfleischkorrektur (Gingivektomie)5,82 €8,86 €33,80 €Bema AITb13,35
1010Kontrolle des Übungserfolgs (Mundhygiene)12,94 €19,68 €58,50 €Bema MHU10,40
1010Kontrolle des Übungserfolgs (Mundhygiene)12,94 €19,68 €54,60 €Bema UPTa + UPTb9,71
5150Adhäsivbrücke, erste Spanne94,43 €143,70 €396,77 €Bema 93b9,66
4005Erhebung eines Gingival- oder Parodontalindex10,35 €15,75 €41,60 €Bema BEVa9,25
4005Erhebung eines Gingival- oder Parodontalindex10,35 €15,75 €41,60 €Bema BEVb9,25
4005Erhebung eines Gingival- oder Parodontalindex10,35 €15,75 €41,60 €Bema UPTg9,25
1010Kontrolle des Übungserfolgs (Mundhygiene)12,94 €19,68 €51,80 €Bema IP1 + IP29,21
3210Beseitigung störender Schleimhautbänder18,11 €27,56 €62,40 €Bema 577,92
4040Beseitigung grober Vorkontakte5,82 €8,86 €18,95 €Bema 897,49
0040Heil- und Kostenplan, kieferorthopädisch32,34 €49,21 €104,50 €Bema 57,43
2310Wiedereingliederung einer Krone18,76 €28,54 €59,22 €Bema 100b7,26
4080Zahnfleischkorrektur (Gingivektomie)5,82 €8,86 €18,20 €Bema AITa7,19
0010Eingehende Untersuchung12,94 €19,68 €39,20 €Bema FUZ16,97
0010Eingehende Untersuchung12,94 €19,68 €39,20 €Bema FUZ26,97
0010Eingehende Untersuchung12,94 €19,68 €39,20 €Bema FUZ36,97
1020Lokale Fluoridierung6,47 €9,84 €19,60 €Bema FLA6,97
2000Versiegelung kariesfreier Fissuren11,64 €17,72 €22,40 €Bema IP54,43
4005Erhebung eines Gingival- oder Parodontalindex10,35 €15,75 €19,50 €Bema UPTd4,33
5280Vollständige Unterfütterung einer Prothese34,93 €53,15 €65,14 €Bema 100d4,29
5280Vollständige Unterfütterung einer Prothese34,93 €53,15 €65,14 €Bema 100di4,29
0010Eingehende Untersuchung12,94 €19,68 €23,40 €Bema 014,16
2090Dreiflächige Füllung38,42 €58,46 €68,90 €Bema 13c4,12
5200Teilprothese für einen teilbezahnten Kiefer90,55 €137,79 €162,27 €Bema 96c + 98f4,12
4020Lokalbehandlung der Mundschleimhaut5,82 €8,86 €10,40 €Bema 1054,11
3190Zystenoperation mit Osteotomie34,93 €53,15 €62,40 €Bema 56c4,11
0100Leitungsanästhesie (Betäubungsspritze)9,05 €13,78 €15,60 €Bema 41a3,96
5080Verbindungselement einer Brücke29,75 €45,27 €50,93 €Bema 91e3,94
2070Zweiflächige Füllung31,30 €47,64 €53,30 €Bema 13b3,92
2390Trepanation (Eröffnung) eines Zahnes8,41 €12,80 €14,30 €Bema 313,91
5260Wiederherstellung einer Prothese34,93 €53,15 €59,22 €Bema 100b3,90
5260Wiederherstellung einer Prothese34,93 €53,15 €59,22 €Bema 100bi3,90
7000Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche34,93 €53,15 €58,50 €Bema K23,85
3030Zahnentfernung durch Osteotomie45,27 €68,90 €75,40 €Bema 47a3,83
3120Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn75,03 €114,17 €124,80 €Bema 54b3,83
6160Eingliederung einer Verankerung (KFO)47,86 €72,83 €79,20 €Bema 1303,81
6010Kiefermodellanalyse23,28 €35,43 €38,50 €Bema 1173,80
5290Vollständige Unterfütterung mit Randgestaltung58,21 €88,58 €95,94 €Bema 100e3,79
5290Vollständige Unterfütterung mit Randgestaltung58,21 €88,58 €95,94 €Bema 100ei3,79
2360Entfernung des Zahnnervs (Wurzelbehandlung)14,23 €21,65 €23,40 €Bema 283,78
2190Gegossener Stiftaufbau58,21 €88,58 €94,75 €Bema 18b3,74

Alle 41 Gegenüberstellungen — die Tabelle lässt sich scrollen. Sortiert nach dem nötigen Faktor, absteigend.

Wie diese Tabelle zustande kommt

  • Verglichen werden jeweils einander entsprechende Leistungen aus beiden Katalogen. Wo mehrere Bema-Nummern eine GOZ-Leistung abbilden, sind sie zusammengefasst (z. B. „96c + 98f“).
  • Die GOZ-Beträge sind aus der amtlichen Punktzahl und dem Punktwert von 5,62421 Cent gerechnet, nicht geschätzt.
  • Die Bema-Beträge stammen aus unserer Praxissoftware und beruhen auf den für uns geltenden regionalen Punktwerten (Stand August 2026). In anderen KZV-Bereichen weichen sie leicht ab.
  • Der Balance-Faktor ist keine Rechnungsgrundlage und keine Begründung für einen Steigerungsfaktor. Wie hoch der Faktor auf Ihrer Rechnung ausfällt, richtet sich allein nach § 5 GOZ — nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen Ihrer Behandlung. Die Tabelle ordnet nur ein, auf welchem Niveau die Grundwerte der GOZ heute liegen.
  • Die Gegenüberstellung sagt nichts über den Gewinn. Von jedem Betrag gehen Material, Labor, Personal, Geräte, Räume und Steuern ab — bei beiden Katalogen gleichermaßen.

Wenn auf Ihrem Kostenvoranschlag also einmal ein Faktor von 5, 7 oder mehr steht, heißt das nicht, dass wir das Fünf- oder Siebenfache verdienen. Es heißt in aller Regel: Diese Leistung ist in der GOZ von 1988 so niedrig bewertet, dass erst dieser Faktor den Aufwand abbildet, den die Behandlung tatsächlich verursacht.

Wie eine solche Vereinbarung abläuft

Was das für Privatversicherte heißt

Ihr Tarif entscheidet, wie viel Sie zurückbekommen — nicht die Praxis. Die Spanne ist groß: Manche Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen Satz und darüber hinaus, andere deckeln bei 2,3. Beihilfestellen erstatten in der Regel bis 2,3, bei begründeten Fällen bis 3,5.

Unser Vorschlag: Lassen Sie sich von uns einen Kostenvoranschlag geben und reichen Sie ihn vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung ein. Dann wissen Sie vorher, was Ihr Tarif trägt — und wir können die Planung anpassen, solange noch nichts entschieden ist.

Was das für gesetzlich Versicherte heißt

Ihre Krankenkasse zahlt die Regelversorgung. Die rechnen wir direkt mit ihr ab, nach einem anderen Katalog — dem BEMA. Mit der GOZ kommen Sie nur dort in Berührung, wo Sie sich für etwas entscheiden, das über die Regelversorgung hinausgeht:

In allen diesen Fällen bekommen Sie vorher einen Heil- und Kostenplan oder einen Kostenvoranschlag. Nichts wird begonnen, bevor Sie wissen, was es kostet.

Rechnung, Ratenzahlung und Erstattung

Unsere Rechnungen laufen über BFS health finance, ein auf Heilberufe spezialisiertes Abrechnungsunternehmen. Für Sie ändert das an der Rechnung selbst nichts — sie folgt derselben Gebührenordnung, mit denselben Ziffern und Faktoren. Was sich ändert, ist, was Sie danach damit tun können.

Warum uns der Erstattungsservice besonders wichtig ist: Gerade bei den Positionen, um die es auf dieser Seite geht — begründete Faktoren über 2,3, Vereinbarungen nach § 2 GOZ — kürzen Versicherungen gelegentlich mit Textbausteinen, ohne den Einzelfall zu prüfen. Dagegen sollten Sie nicht allein stehen müssen. Es geht darum, dass Ihre Versicherung am Ende das zahlt, wozu sie sich vertraglich verpflichtet hat.

Die Abrechnung über BFS setzt Ihre schriftliche Einwilligung voraus — ohne diese Zustimmung werden keine Daten weitergegeben. Sie erhalten sie vor der Behandlung zusammen mit den übrigen Unterlagen. Ratenzahlung und Erstattungsservice sind Angebote von BFS health finance; die Bedingungen gelten zwischen Ihnen und BFS.

Wie wir damit umgehen

Häufige Fragen

Warum bekomme ich als gesetzlich Versicherter überhaupt eine Rechnung nach GOZ?

Ihre Krankenkasse übernimmt die sogenannte Regelversorgung; die rechnen wir direkt mit ihr ab. Alles, was darüber hinausgeht — etwa eine Keramikfüllung statt Amalgam, eine professionelle Zahnreinigung oder ein Implantat — ist keine Kassenleistung. Diesen Teil rechnen wir nach der GOZ mit Ihnen ab. Sie bekommen den Betrag vorher schriftlich, bevor irgendetwas gemacht wird.

Was ist der Punktwert und warum ist er so wichtig?

Jede Leistung der GOZ hat eine feste Punktzahl. Der Punktwert sagt, was ein Punkt in Euro wert ist: 5,62421 Cent. Diese Zahl steht seit dem 1. Januar 1988 unverändert in der Verordnung. Sie ist der Preis, den der Verordnungsgeber festgelegt hat — nicht die Praxis.

Was bedeutet der 2,3-fache Satz?

Die GOZ gibt einen Rahmen vom 1,0- bis zum 3,5-fachen Satz vor. Der 2,3-fache Satz gilt als der Wert für eine durchschnittlich schwierige und durchschnittlich aufwendige Behandlung. Wird er überschritten, muss das auf der Rechnung schriftlich, verständlich und nachvollziehbar begründet werden — bezogen auf Ihren Fall, nicht mit einem Textbaustein.

Wieso werden heute Faktoren über 3,5 vereinbart?

Weil der Punktwert seit 1988 nicht angepasst wurde, während die Preise seither auf mehr als das Doppelte gestiegen sind. Der 3,5-fache Satz von heute hat real weniger Kaufkraft als der 1,66-fache Satz von 1988. Bei sehr aufwendigen Behandlungen — Mikroskop, Navigation, lange Behandlungszeiten, hochwertige Materialien — reicht der Rahmen der Verordnung deshalb nicht mehr aus. Für solche Fälle sieht § 2 GOZ eine schriftliche Vereinbarung vor.

Ist eine solche Vereinbarung Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig und muss vor der Behandlung schriftlich getroffen werden. Sie können sie ablehnen; dann besprechen wir eine Lösung im Rahmen der Verordnung oder eine andere Behandlungsvariante. Eine Schmerz- oder Notfallbehandlung darf nach § 2 Abs. 3 GOZ nie von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden — Sie werden in jedem Fall zuerst behandelt.

Verdienen Sie an Privatpatienten mehr als an Kassenpatienten?

Bei einem Faktor von 7 oder 8 vermuten das viele — es stimmt aber meistens nicht. Wir haben 41 einander entsprechende Leistungen aus GOZ und Bema gegenübergestellt. In keiner einzigen erreicht der GOZ-Höchstsatz von 3,5 den Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für dieselbe Arbeit zahlt; typischerweise wäre dafür der 4,29-fache Satz nötig. Ein hoher Faktor gleicht also in aller Regel den sehr niedrigen Grundwert der GOZ von 1988 aus, statt einen Aufschlag zu bilden. Die vollständige Tabelle finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Kann ich die Rechnung in Raten zahlen?

Ja. Unsere Rechnungen laufen über BFS health finance; dort können Sie eine Teilzahlung vereinbaren — ab 25 Euro monatlich und über eine Laufzeit von bis zu 72 Monaten. Das geht online oder in der BFS-App, die Zugangsdaten stehen auf Ihrer Rechnung. Die Konditionen nennt Ihnen BFS vor Ihrer Zustimmung.

Was kann ich tun, wenn meine Versicherung kürzt?

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben — das ist die Voraussetzung für alles Weitere. BFS health finance bietet Ihnen dann einen kostenlosen Erstattungsservice: Sie reichen den Ablehnungsbescheid ein, BFS prüft ihn und verfasst eine fachliche Gegenäußerung, die Sie an Ihre Versicherung weiterreichen. Und sprechen Sie uns an — wo eine Position nachvollziehbar zu begründen ist, erläutern wir sie gern noch einmal schriftlich.

Bekomme ich das von meiner Versicherung erstattet?

Das hängt von Ihrem Tarif ab, nicht von uns. Viele private Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen Satz, manche darüber hinaus, einige nur bis zum 2,3-fachen. Beihilfestellen erstatten in der Regel bis zum 2,3-fachen, bei begründeten Fällen bis 3,5. Deshalb bekommen Sie von uns vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können — dann wissen Sie vor der Behandlung, was auf Sie zukommt.

Darf die Praxis einen eigenen Punktwert festlegen?

Nein. § 2 Abs. 1 GOZ verbietet ausdrücklich, abweichende Punktzahlen oder Punktwerte zu vereinbaren. Vereinbart werden kann nur der Steigerungsfaktor. Die Grundlage der Berechnung bleibt in jedem Fall die Verordnung.

Quellen

Stand der Zahlen: August 2026. Der Verbraucherpreisindex ist auf die Basis 2020 = 100 bezogen (1988: 57,7, über die Reihe des früheren Bundesgebiets verkettet; 2025: 121,9). Diese Seite erklärt die Systematik der Gebührenordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung erstattet, richtet sich allein nach Ihrem Vertrag.

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Listung

Leading Implant Centers

Die Leading Implant Centers sind ein internationales Verzeichnis implantologisch tätiger Praxen. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung von Ausbildung, Fortbildung und implantologischer Erfahrung durch ein medizinisches Beratungsgremium des Herausgebers. Dr. Strößner ist dort seit 2022 als Implantologe gelistet. Die Listung ist keine staatliche Zertifizierung und kein Qualitätssiegel einer Fachgesellschaft.

Mehr beim Herausgeber

Mitgliedschaft

DGI – Deutsche Gesellschaft für Implantologie

Die DGI ist mit über 10.000 Mitgliedern die größte europäische wissenschaftliche Fachgesellschaft für Implantologie. Als Mitglied verpflichtet sich Dr. Strößner zur Einhaltung der DGI-Leitlinien, zur kontinuierlichen strukturierten Fortbildung und zum aktiven Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im fachlichen Diskurs. Die Mitgliedschaft ist Ausdruck des Anspruchs, Implantologie nach dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis auszuüben. Dr. Strößner hat zudem das Curriculum Implantologie der DGI/APW und den Master of Science Orale Implantologie und Parodontologie (Steinbeis-Hochschule in Kooperation mit der DGI) abgeschlossen.

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Partnerprogramm – Straumann Group

Immediacy Center of Excellence

Das „Immediacy Center of Excellence“ ist ein Programm der Straumann Group, eines weltweit tätigen Herstellers dentaler Implantatsysteme. Teilnehmen können Praxen, die dokumentierte Fallzahlen in der Sofortimplantation („Immediacy“), regelmäßige Fortbildung und einen digitalen Planungs- und Fertigungsworkflow mit den Produkten des Herstellers nachweisen. Unsere Praxis ist seit Januar 2025 Partnerpraxis dieses Programms. Die Teilnahme ist eine Herstellerkooperation und keine unabhängige Zertifizierung.

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Samstag

Was „nach Vereinbarung“ bedeutet

Samstags behandeln wir nach vorheriger Absprache — und zwar für Anliegen, die zusammenhängend viel Zeit brauchen: Implantationen, größere chirurgische Eingriffe, umfangreichen Zahnersatz, Behandlungen in Sedierung oder Narkose sowie Termine für Patientinnen und Patienten, die weiter anreisen und alles an einem Tag erledigen möchten.

Für kurze Anliegen — eine Politur, eine Kontrolle, das Nachsehen einer Füllung — finden wir gemeinsam einen Termin in der Woche. Das ist für Sie meist auch schneller.

Ob Ihr Anliegen dazu passt, klären wir am Telefon in zwei Minuten.

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